Bereits ab Januar 2019 sind diese Regelungen in Deutschland in Kraft getreten:
Die Freibeträge für Steuerzahler haben sich erhöht.
Jobtickets müssen nicht mehr versteuert werden.
Der Mindestlohn wurde auf 9.19 Euro pro Stunde angehoben. Dabei muss die Arbeitszeit für 450 Euro-Jobs angepasst werden.
Die Krankenversicherungsbeiträge wurden verringert.
Langzeitarbeitslosigkeit soll mit Teilhabechancengesetz bekämpft werden.
Der Steuersatz für E-betriebene Autos sinkt.
Hier die Auflistung im Einzelnen: