Im Juli letzten Jahres hatte ein Österreicher von seiner ehemaligen Versicherung verlangt,
das sie alle Daten von ihm löscht.
Einiges wurde gelöscht, Name und Adresse wurden nur verändert.
Die endgültige Löschung aller Daten wird "angeblich" im März 2019 vorgenommen.
Eine Beschwerde des Kunden bei der Datenschutzbehörde wurde zugunsten der Versicherung entschieden.
Das Urteil: (Az. DSB-D123.270/0009-DSB/2018).
der komplette Bericht ist bei heise zu lesen:
Datenschutz in Österreich: Löschen heißt nicht unbedingt vernichten | heise online