Zahlt ein #Schuldner nicht, stehen dem #Gläubiger gesetzlich geregelte Mittel zur Verfügung, seine #Forderung einzutreiben. Im ersten Schritt erinnert eine Mahnung an den ausstehenden #Betrag. Geht daraufhin keine #Zahlung, folgt in kurzem Zeitabstand eine weitere. Es empfiehlt sich dringend, solche Mahnschreiben auch dann ernst zu nehmen, wenn sie unberechtigt erscheinen. Sie sind die Voraussetzung für ein gerichtliches Mahnverfahren, das der der Gläubiger im nächsten Schritt anstrengen kann.
Ein Mahnbescheid ist schnell erstellt
Einfache Forderungen verjähren nach drei Jahren. Durch den Antrag auf einen gerichtlichen Mahnbescheid wird diese Verjährungsfrist unterbrochen, erläutert www.finanzfaktor.com. Dem Gläubiger bleibt damit mehr Zeit, doch noch an sein Geld zu kommen. Ein Verfahren oder eine Anhörung findet nicht statt. Ein korrekt ausgefülltes Antragsformular plus Kopie der unbezahlten Rechnung reicht aus. Die Rechtmäßigkeit der Forderung wird also nicht überprüft. Jeder Schuldner muss nach Erhalt eines gerichtlichen Mahnbescheides zwingend aktiv werden, um weiteren Ärger zu vermeiden.
So reagieren Sie richtig
Ist die Forderung berechtigt, bleiben nur zwei Möglichkeiten. Der Schuldner zahlt den gesamten Betrag sofort oder bietet dem Gläubiger - immer schriftlich - eine Ratenzahlung an. Fühlen Sie sich mit der Situation überfordert, hilft ein Schuldnerberater, der durch seine Ausbildung kompetent in allen Fragen der Schuldenregulierung ist. Er unterstützt auch beim Ausfüllen des Widerspruchs, sollte die Forderung unberechtigt sein. Das entsprechende Formular liegt jedem gerichtlichen Mahnbescheid bei. Die Widerspruchsfrist beträgt 14 Tage. Verstreicht sie ungenutzt, hat der Gläubiger das Recht, innerhalb von sechs Monaten einen Vollstreckungsbescheid zu beantragen, gegen den ebenfalls ein Widerspruch zulässig ist. Erfolgt dieser nicht, übernimmt ein Gerichtsvollzieher das Eintreiben der Schulden. Zudem sind ein Eintrag ins Schuldnerregister und bei der Schufa weitere negative Konsequenzen.