Also bei uns scheint es doch etwas anders gehandhabt zu werden. Die Arbeitsinspektion schreibt:
Im Homeoffice erfolgt die Arbeitsleistung an einem fixen Arbeitsort, nämlich in der Wohnung der Arbeitnehmerin bzw. des Arbeitnehmers. Beim Mobile Working sind die Beschäftigten hinsichtlich der Wahl ihres Arbeitsortes nicht auf die Wohnung beschränkt.